OK. In dem Fall aufgrund DSGVO schon zwingend.
Schau dir die Einstellung mal an. Das entschärft das etwas bzw. mit “Auswahlbox mit Gruppenmitgliedern” könntest du vielleicht glücklich werden:
Aber: Es ist nicht die Natur einer Groupware/EGroupware, Dinge zu verbergen. Eher durch Teilen von Informationen für Transparenz zu sorgen.
EGw kann an einigen Stellen was um die Sicht auf das Wesentliche zu lenken. Aber eine konsequente Trennung im Sinne einer echten Mandantenfähigkeit ist nicht gegeben.
Da bleibt eigentlich nur eine strickte Trennung per Datenbank-Instanz/EGw Domains. Das erhöht natürlich wiederum den Administrationsaufwand und verhindert (je nach Unternehmensstruktur) aber auch Übersicht und Zusammenarbeit.
Du siehst ja die Benutzer… Irgendwie musst du die doch auch mal zu einem Termin einladen können.
Hier solltest du überlegen, für jede Gesellschaft eine eigene Gruppe und somit ein eigenes Adressbuch anzulegen. Dann kannst du für die Gesellschaft die Bearbeitungsrechte gut einstellen und auch noch andere Sachen (E-Mai-Konto, Einstellungen, …) an die Gruppe hängen.
Mit den Richtlinien in deiner EPL hast du dann noch weitere Möglichkeiten Zugriffe zu reglementieren und auch Pflichtfelder festzulegen. Irgendwie muss man ja auch die Qualität und Konformität der Einträge im Auge behalten.
Was wir auch noch bei meinem AG an die Gruppen hängen: Benutzerdefinierte Felder sind nur von bestimmten Gruppen sichtbar. So z. B. die Kurzwahlen auf der TK (sind natürlich an jeden Standort andere) oder unsere “IT-Notizen” (Schulung EGw Ja/Nein, …)
Aber was macht denn deine Dublettenprüfung?
Stefan