Hi,
Ganz so einfach ist es selbst bei Frontends mit rfc2307bis.schema Unterstützung nicht. Wir verwenden hier z. B. LdapAdmin unter Windows, welches rfc2307bis.schema unterstützt. Jedoch verwendet LdapAdmin (und zahlreiche andere Frontends auch) als strukturelles Object für Gruppen nicht groupOfNames, sondern groupOfUniqueNames - und damit kann eGW nicht umgehen.
Tatsächlich scheint noch strittig, ob groupOfNames oder groupOfUniqueNames für Gruppen benutzt werden soll. Rfc2307bis ist ja auch noch kein verbindlicher Standard.
Damit haben wir jedoch den Inkompatibilitäts-GAU. Wenn man LDAP so verwendet, wie sich die eGW-Entwickler das vorstellen, werden viele LDAP-Tools und Frontends nicht mehr funktionieren. Wenn man LDAP nicht nur für eGW einsetzt, sondern z. B. auch als Backend für einen Samba-Domänencontroller ist es schlicht und einfach nicht empfehlenswert, eGW 1.4 einzusetzen.
Als Ausweg bleibt in dem Fall:
- LDAP nicht als Backend für eGW 1.4 zu benutzen (oder nur ausschließlich)
- Bei eGW 1.2 bleiben
- Einen Patch abwarten oder selbst schreiben, damit eGW 1.4 zusammen mit nis.schema benutzt werden kann.
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Wenn es danach ginge dürfte man eGW gar nicht mit LDAP verwenden, da die Gundlage der Guppenobjekte immer noch das Attribut member ist und die 1.4 Einträge im groupOfNames Attribut, die kein zugehörigen Eintrag im Attribut member haben, einfach gelöscht werden.
Eigentlich ist es für die Entwickler relativ einfach die von Dir geforderte Unterstützung einzubauen, da die Abfrage auf die Existenz des Attibutes groupOfNames schon existiert. Das Attribut member wird eigentlich gar nicht gebraucht, da die UID einfach zu extrahieren ist. Und dann müsste man nur noch konfigurieren können ob groupOfNames und/oder groupOfUniqueNames verwendet werden sollen. Wenn beide verwendet werden sollen muß definiert werden welches Attribut das Hauptattribut ist, das andere muß jedesmal entsprechend angepasst werden.
Ich beschäftige mich gerade mit diesem Thema in eGW, blicke aber noch kaum durch.
Wäre schön wenn sich einer der Entwickler hier beteiligen würde. Ev. kann man dann die notwendigen Änderungen besprechen um eGW zukünftig kompatibler zu gestalten.
Mfg.
Stefan